Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordination
Seit
1998 gilt die Baustellenverordnung. Nach dieser sind Bauherren
verpflichtet, bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Firmen auf einer
Baustelle eine Koordination dieser Unternehmer durchzuführen.
Die
Leistungen
des Koordinators beginnen bereits in der Planungsphase. Dabei
wird
zu Schwerpunkten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
in Bezug auf spätere Wartungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen am Bauwerk ebenso beraten, wie zu
Besonderheiten des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Die dabei
getroffenen Aussagen finden Einklang in die Ausführungsplanung
und
Ausschreibung. Weitere Aufgabe ist die Erstellung eines SiGe - Planes,
welcher Aussagen zu gegenseitigen Beeinflussung der Gewerke auf der
Baustelle und zur Notwendigkeit und Dauer besonderer
Schutzmaßnahmen zusammenfasst und auf der Baustelle
aushängt.
Während
der
Ausführung einer Baumaßnahme kontrolliert der
Koordinator
die Einhaltung des SiGe - Plans und einschlägiger
Arbeitsschutzvorschriften und unterstützt
diesbezüglich die
Bauleitung.
Bei
der Überprüfung, ob für Ihr Vorhaben ein
Koordinator bestellt werden muss, beraten wir Sie gern.