» Verbesserte Förderbedingungen Vor-Ort-Beratung
Wie das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie über das BaFa bekannt gegeben hat, wird
die Richtlinie über die Förderung der Vor-Ort-Beratung mit Wirkung zum
01.05.2008 geändert.
Kernpunkte sind eine deutliche Erhöhung der Förderbeträge
sowie die Einführung von zusätzlichen Bonusbeträgen für die Integration
von Stromsparhinweisen und thermographischen Untersuchungen. Darüber
hinaus werden nun auch separate Thermographiegutachten gefördert.
Zusätzlich wurde der für eine förderfähige Beratung in Frage kommende
Gebäudekreis erweitert.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt ab sofort 300 Euro
für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit
mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur
Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der
sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der
Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration
thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro
gesteigert werden.
Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.