» Pflicht zum Einsatz von Sonne, Umweltwärme oder Biomasse ab 2009
Mit dem jetzt vom
Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im
Wärmebereich wird der Einsatz regenerativer Energieträger zur
Wärmeerzeugung für Neubauten ab 2009 zur Pflicht.
Dabei wird
den Investoren freigestellt, welcher Energieträger zu Einsatz gelangen
soll - Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse. Bei
thermischen Solaranlagen ist eine Mindestkollektorfläche von 0,04m² je
m² Nutzfläche nachzuweisen. Bei den übrigen Energieträgern muss jeweils
der überwiegende Wärmebedarf erzeugt werden.
In Anbetracht der hohen Energiepreise ist der Einsatz bei Neubauten auch
ohne Zwang überaus empfehlenswert. Höhere Investitionskosten
werden durch deutlich geringere Verbrauchskosten gedeckt.

Hinweis: Bei
Solarthermie ist immer ein zusätzliches Heizsystem erforderlich, aus
dem der überwiegende Teil Heizwärme bereitgestellt wird.
Im vom
Gesetz nicht betroffenen Altbaubereich ist aufgrund der
Energiepreisentwicklung der Einsatz ebenfalls zu überdenken. Hier sollte
jedoch durch gute Wärmedämmung auch die bauliche Voraussetzung geschaffen werden, damit
die erneuerbaren Energieträger effizient eingesetzt werden können.