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Sächsisches Energiespardarlehen wieder verfügbar
Die
Richtlinie "Energetische Sanierung" - Grundlage für das Sächsische
Energiespardarlehen der SAB Förderbank liegt in neuer Fassung vor. Seit dem 16.07.2008 werden wieder Anträge bearbeitet.
Gefördert werden demnach 90% der förderfähigen
Maßnahmen an Wohngebäuden älter als 2 Jahre, worunter Bau- und
Baunebenkosten für Wärmedämmung von Bauteilen und die Erneuerung der
Anlage fallen. Die Höhe beträgt mindestens 5.000 € und ist auf 50.000 €
je Wohneinheit begrenzt. Voraussetzung ist die Erstellung einer
energetischen Bewertung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007
durch
einen Energieberater.
Neu sind die gestaffelten Konditionen, welche am
Markt derzeit nicht zu unterbieten sind:
(A) Energetische Sanierung unter Einhaltung der
EnEV
(ohnehin gesetzliche Pflicht!)
1. - 10. Jahr 2,0% p.a. und 11. - 20.
Jahr 3,5% p.a.
(B) Energetische Sanierung auf EnEV - Neubau - Niveau
1. - 20. Jahr 1,5% p.a. (!!!)

Allen an einer energetischen Sanierung ihres
Wohnhauses Interessierten ist nun schnelles Handeln angeraten, da der
Inhalt der Fördertöpfe begrenzt ist. Weitere Informationen
zum Sächsischen Energiespardarlehen
gibt es bei der Sächsischen Aufbaubank SAB.