|
(28.02.2009)
»
Neue Förderbedingungen KfW "Energieeffizient Bauen / Sanieren"
Ab
dem 01.04.2009 werden sich die Förderbedingungen im Förderprogramm der
staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) grundlegend ändern und
damit der Grundstein für die Umsetzung einer novellierten
Energieeinsparverordnung (für dieses Jahr erwartet) gelegt. Die
Programme "CO2 - Gebäudesanierungsprogramm", "Ökologisch bauen" und
"Wohnraum modernisieren - ÖKO PLUS" laufen aus und werden durch neue ersetzt.
In den beiden neuen Programmen
"Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" wird zukünftig
die Bezeichnung "KfW - Effizienzhaus" einheitlich verwendet, ergänzt um
den Faktor (55, 70, 100) - beispielsweise 55 für einen Neubau der nur
55% des zulässigen Primärenergiebedarfs nach der
Energieeinsparverordnung aufweist.
Weitere wichtige Änderungen sind:
- neben der
Sanierung ist auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch
Eigentumswohnung) förderfähig,
- Umstellung der
Förderung unter Beibehaltung der technischen Mindestanforderungen von
o Kategorie A (Neubau-Niveau) auf "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus"
o Kategorie B (Maßnahmenpakete) auf "Einzelmaßnahmen bzw. freie
Einzelmaßnahmenkombinationen",
- Förderhöchstbetrag
für "Sanierung zum KfW-Effizienzhaus" auf 75.000 Euro pro Wohneinheit
angehoben,
- einheitliches
Baujahr für förderungsfähige Gebäude: vor dem 01.01.1995 wurde für das
zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige
erstattet.
Detaillierte
Informationen finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.
|
|

|