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(19.03.2009)
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Energieeinsparverordnung EnEV 2009 beschlossen
Die Bundesregierung hat gestern die Novellierung
der Energieeinsparverordnung beschlossen und treibt damit konsequent
die Umsetzung der früher beschlossenen Klimaschutzziele voran.
Verschärfungen gibt es im Neubaubereich ebenso wie bei der Änderung von
Bestandsgebäuden, den Nachrüstverpflichtungen und der Außerbetriebnahme
von Nachtstromspeicherheizungen.
Nach dem die geltende EnEV 2007 hinsichtlich des Anforderungsniveaus
eine Nullrunde darstellte - wesentliche Neuerung war damals die
Einführung der Energieausweise für Gebäude - werden mit der
Neufassung der EnEV 2009 die zulässigen Höchstwerte für den
Primärenergiebedarf von Gebäuden im Durchschnitt um 30% reduziert. Die
Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle steigen, die
Höchstwerte für den durchschnittlichen
Wärmedurchgangswiderstand (U - Wert) werden um 15% reduziert. Auch wenn
die aus den Verschärfungen resultierenden finanziellen Mehraufwendungen
in Fachkreisen umstritten sind, ist die Einhaltung dieses
Wärmeschutzniveaus aus Sicht des energieeffizienten und
nachhaltigen Bauens bereits heute (vor
Inkrafttreten) unbedingt empfehlenswert.
Weitere Veränderungen gibt es in folgenden Punkten:
- Nachrüstverpflichtungen:
- bis spätestens
Ende 2011 Wärmedämmung begehbarer oberster Geschossdecken oder des
Daches,
- Wärmedämmung
nicht begehbarer oberster Geschossdecken,
- für Klimaanlagen
generelle Pflicht zum Nachrüsten von automatischen Einrichtungen der
Be- und Entfeuchtung,
- Einführung von
Unternehmererklärungen, Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung
auf Verlangen der zuständigen Behörde; die Nichtausstellung einer
Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit,
- Einführung von
Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche und leichtfertige (d.h. grob
fahrlässige) Verstöße gegen bestimmte Neubau- und
Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher
Gebäudedaten bei Ausstellung von Energieausweisen
Weitere aktuelle Informationen
finden Sie unter www.enev-online.de.
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