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(16.07.2009)
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Energieausweis für Nichtwohngebäude Pflicht
Seit dem
01.07.2009 ist die Vorlage des Energieausweises (gern auch als
Energiepass bezeichnet) jetzt auch für Nichtwohngebäude (NWG) Pflicht.
Damit ist die schrittweise Einführung der Ausweise abgeschlossen und
betrifft nun alle Gebäude, die beheizt werden.
Im Energieausweis für Nichtwohngebäude werden Angaben zum Energiebedarf
für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung (Kühlen, Befeuchten)
und eingebaute Beleuchtung gemacht. Leider gibt es auch für NWG die
Möglichkeit einen wenig aussagefähigen "Verbrauchsausweis" zu
erstellen, vorausgesetzt die Energieverbräuche der einzelnen Sparten
sind für 3 Jahre bekannt (z. B. aus Abrechnungen).
Der wesentlich aussagekräftigere bedarfsorientierte Energieausweis ist
in
der Erstellung nach dem Verfahren der DIN V 18599 zwar wesentlich
aufwändiger, eignet sich jedoch hervorragend um Aussagen über
Energiesparmöglichkeiten abzuleiten, zu belegen und deren
Einsparpotential ermitteln zu können.
Einschränkend muss jedoch gesagt werden, dass für viele Nutzungen noch
keine zutreffenden Nutzungsprofile vorhanden sind. Die Angaben in den
Nutzungsprofilen zu Nutzungszeiten, Soll - Temperaturen für Heiz- und
Kühlfall sowie Beleuchtungsanforderungen sind wesentliche
Eingangsgrößen bei der Energiebedarfsberechnung. Die fachgerechte
Ermittlung kann im Einzelfall einen sehr großen Aufwand bedeuten,
weshalb die in der Norm (Teil 100) enthaltenen 33 Profile dringend
erweitert werden sollten.
Für Gebäude mit >1000 m² Nutzfläche ist der
Ausweis als Aushang an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Um die mit Einführung der Norm DIN V 18599 verbundenen,
außerordentlich umfangreichen Neuerungen in der Praxis umsetzen
zu können, hat Herr Busch im Jahr 2008 eine Weiterbildung der
Ingenieurkammer Sachsen mit Zertifikat erfolgreich abgeschlossen.
Weitere aktuelle Informationen
finden Sie unter www.enev-online.de.
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