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EnEV gilt seit 01. Oktober 2007
Die neue Energieeinsparverordnung gilt seit
01.10.2007
verpflichtend für Immobilieneigentümer und insbesondere diejenigen, die
neu- oder umbauen. Auf die Neueinführung
der Energieausweise wurde bereits in einem früheren Beitrag
hingewiesen.
Was
nach Fortschritt klingt, ist jedoch eine verspätete Nachholung
von
EU-weit geltenden Pflichten. Wer heute investiert und dabei
"nur" die
EnEV einhält, tut dies nicht nachhaltig. Aus dem Internet war kürzlich
zu erfahren, dass die Politik deshalb bereits an der neuen EnEV
arbeitet und die Anforderungen um 30% erhöhen will.
Nach
dem
Stand der Technik sind die Mögklichkeiten der Energieeinsparung viel
umfassender, als vom Gesetzgeber gefordert. Und dies zu nutzen,
rentiert sich. Wer will schon nach kurzer Zeit durch die Nutzer oder
den Markt erfahren, dass die eingebaute Technik längst überholt ist.
Und wie finanziert man nach der Hälfte der Finanzierungszeit schon
wieder neue Investitionen?
Kluge Bauherren lassen sich deshalb
beraten, bevor Sie Ihre Vorhaben in die Tat umsetzen und vertrauen auf
Architekten und Ingenieure für die Planung Ihrer Investition.
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