Ausstellung
von Energieausweisen
Nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht für Hauseigentümer
älterer
Wohnhäuser die Verpflichtung, Interessenten bei Vermietung oder Verkauf
von
Häusern und Wohnungen einen Energieausweis (Energiepass) vorzulegen.
=> Entscheidungshilfe: Benötigen
Sie einen Energieausweis?
In Abhängigkeit von Baujahr und Wohnungszahl gibt es zwei verschiedene
Varianten:
Im einfacheren Fall wird der Verbrauch vergangener Abrechnungsperioden
zu
Grunde gelegt. Die Aussagekraft dieses Ausweises ist differenziert zu
bewerten.
Für Mehrfamilienhäuser mit einer Vielzahl Wohnungen, die bereits
umfassend
energetisch saniert wurden, ist diese kostengünstige Variante
ausreichend. Das
Ergebnis ist in etwa so zu werten, wie eine Aussage "Mein BMW braucht
15
Liter Super."
Für Einfamilienhäuser und Objekte mit wenigen Wohneinheiten bei denen
der
Verbrauch zudem stark differiert ist der bedarfsorientierte Ausweis
sinnvoller.
Bei dieser Variante wird nach einem normierten Verfahren der
Energiebedarf je
m² Nutzfläche ohne Einflüsse durch das Verhalten der
Nutzer ermittelt.
Somit ist eine Vergleichbarkeit gegeben, wie etwa bei der Angabe des
Kraftstoffverbrauchs
von PKW nach DIN Drittelmix.
Bei Vorliegen aller Unterlagen zu Ihrem Objekt ist eine zeitsparende
und
kostengünstige Erstellung der Ausweise möglich. Ein Energieausweis gilt
10
Jahre.
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