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Ausstellung von Energieausweisen

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht für Hauseigentümer älterer Wohnhäuser die Verpflichtung, Interessenten bei Vermietung oder Verkauf von Häusern und Wohnungen einen Energieausweis (Energiepass) vorzulegen.

=> Entscheidungshilfe: Benötigen Sie einen Energieausweis?

In Abhängigkeit von Baujahr und Wohnungszahl gibt es zwei verschiedene Varianten:
Im einfacheren Fall wird der Verbrauch vergangener Abrechnungsperioden zu Grunde gelegt. Die Aussagekraft dieses Ausweises ist differenziert zu bewerten. Für Mehrfamilienhäuser mit einer Vielzahl Wohnungen, die bereits umfassend energetisch saniert wurden, ist diese kostengünstige Variante ausreichend. Das Ergebnis ist in etwa so zu werten, wie eine Aussage "Mein BMW braucht 15 Liter Super."

Für Einfamilienhäuser und Objekte mit wenigen Wohneinheiten bei denen der Verbrauch zudem stark differiert ist der bedarfsorientierte Ausweis sinnvoller. Bei dieser Variante wird nach einem normierten Verfahren der Energiebedarf je m² Nutzfläche ohne Einflüsse durch das Verhalten der Nutzer ermittelt. Somit ist eine Vergleichbarkeit gegeben, wie etwa bei der Angabe des Kraftstoffverbrauchs von PKW nach DIN Drittelmix.

Bei Vorliegen aller Unterlagen zu Ihrem Objekt ist eine zeitsparende und kostengünstige Erstellung der Ausweise möglich. Ein Energieausweis gilt 10 Jahre.